FAQ – häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Hinweise und Antworten!

  • gegründet 1997
  • mittel­stän­di­scher Personaldienstleister
  • rund 1.500 Mitarbeitern
  • ca. 25 Geschäfts­stellen in Deutschland, Öster­reich und Polen
  • inhaber­ge­führt
  • Hauptsitz in Fulda (Hessen)
  • Unternehmensphilosophie/Leitbild: Zufriedene Mitar­beiter = Zufriedene Kunden
  • wird auch Temporär- oder Leiharbeit genannt
  • kennzeichnend ist das Dreiecks­ver­hältnis zwischen Zeitar­beits­un­ter­nehmen, Zeitar­beit­nehmer und Entleihunternehmen
  • der Arbeit­nehmer ist bei einem Zeitarbeits­unternehmen gegen Entgelt fest angestellt
  • und wird für einen bestimmten Zeitraum in einem Kunden­un­ter­nehmen tätig
  • Arbeit­geber ist also das Zeitar­beits­un­ter­nehmen, der Mitar­beiter erbringt seine Leistung aber in dem Unter­nehmen, das ihn und seine Arbeits­kraft benötigt
  • Zeitarbeit ist regulären Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nissen rechtlich gleichgestellt
  • der Arbeits­vertrag des Arbeit­nehmers besteht zwischen ihm und dem Personaldienstleister
  • es gibt keinen
  • gemeint ist, dass ein Beschäf­tigter (Leiharbeitnehmer/in) die Arbeits­leistung nicht beim Arbeit­geber (Verleiher), sondern bei einem Dritten (Entleiher) erbringt
  • der Arbeit­nehmer wird also überlassen
  • deshalb heißt das einschlägige Gesetz auch Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­gesetz (AÜG)
  • nein!
  • Sie sind beim Perso­nal­dienst­leister fest angestellt
  • und bekommen nach Beendigung eines Einsatzes einen neuen Einsatz zugeteilt
  • Sie sind regulär angestellt
  • und wechseln nur von Zeit zu Zeit das Kunden­un­ter­nehmen, in dem Sie tätig werden
  • Zeitar­beit­nehmer sind fest angestellt
  • einzige Beson­derheit: man ist nicht beim Kunden­un­ter­nehmen, in dem man tätig wird, angestellt
  • der Arbeits­vertrag besteht mit dem Personaldienstleister
  • dieser ist also auch der Arbeitgeber
  • Arbeits­ver­mittlung zielt darauf ab, einen Arbeit­nehmer auf einen ­festen Posten bei einem Unter­nehmen zu vermitteln
  • Zeitar­beit­nehmer werden in zeitlich begrenzten Einsätzen aktiv
  • oftmals führen diese Einsätze zu einer Übernahme im Kundenunternehmen
  • selbst­ver­ständlich!
  • wie alle Beschäf­tigten sind Zeitar­beit­nehmer in der Sozial­ver­si­cherung angemeldet
  • alle Beiträge werden abgeführt
  • Urlaubs­an­spruch, Lohnfort­zahlung bei Krankheit etc. gelten wie in jeder anderen Branche auch
  • für Zeitarbeit gelten Tarif­ver­träge, die eine faire Entlohnung garantieren
  • je nach Branche und Einsatz­be­reich sind Zuschläge möglich
  • das kommt ganz auf den Kunden und dessen Bedürf­nisse an
  • der Einsatz kann wenige Tage, aber auch ­mehrere Wochen/Monate umfassen
  • je nachdem, ob kurzfris­tiger Ersatz gesucht wird oder ob z.B. langfris­tiger Perso­nal­bedarf besteht
  • auf jeden Fall!
  • oftmals werden Zeitar­beit­nehmer, die sich während des Einsatzes im Kunden­un­ter­nehmen bewähren, in ein festes Arbeits­ver­hältnis übernommen
  • man spricht dann vom sogenannten „Klebe-Effekt“
  • deshalb sind Arbeit­nehmer auf der Suche nach einer ­Festan­stellung in der Zeitarbeit gut aufgehoben
  • Einsatz­be­reit­schaft, Zuver­läs­sigkeit und ein ­gewisses Maß an Flexibilität
  • in der Regel gibt es keine Beschrän­kungen für Zeitarbeit
  • der Perso­nal­dienst­leister wird Ihnen den Einsatz entspre­chend Ihrer Fähig­keiten und Quali­fi­ka­tionen zuweisen
  • deshalb bietet die Zeitarbeit für jeden eine faire Chance auf einen Job
  • Zeitarbeit gibt es in sehr vielen Branchen
  • der Dienst­leis­tungs­sektor hatte in den letzten Jahren die größten Zuwächse an Angeboten für Zeitarbeitnehmern
  • aller­dings gibt es auch Branchen, in denen keine Zeitar­beit­nehmer überlassen werden dürfen: z. B.: 
    • Bauhaupt­ge­werbe (Dachdecker, Fliesen­leger, Tiefbauer, etc.)
    • sowie Garten- und Landschaftsbau
  • ganz klar: nein
  • auch hoch quali­fi­zierte Arbeit­nehmer sind in der Zeitarbeit tätig
  • beispiels­weise IT-Fachleute, Ingenieure und viele weitere Berufe sind bei ­Perso­nal­dienst­leistern beschäftigt
  • ganz einfach: achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Quali­fi­ka­tionen und ebenso Ihre persön­liche Situation im Bewer­bungs­ge­spräch zur Sprache kommen
  • Sie bekommen einen ordnungs­ge­mäßen Arbeitsvertrag
  • der u.a. die korrekte Anwendung des entspre­chenden Tarif­ver­trags regelt
  • ein weiterer guter Hinweis ist die unbefristete Erlaubnis des Zeitar­beit­un­ter­nehmens zur Arbeitnehmerüberlassung
  • die Zahl der Zeitar­beit­nehmer hat sich in den letzten 10 Jahren um mehr als 40 Prozent erhöht
  • aktuell sind über eine Million Menschen in Zeitarbeit tätig
  • der Anteil der Leihar­beiter an der Gesamt­be­schäf­tigung liegt bei 2,8 Prozent
  • im Lager- und Postbe­reich beträgt der Anteil 12 Prozent
  • in der Metall­be­ar­beitung liegt der Anteil bei fast 15 Prozent
  • Leiharbeit ermög­licht Betrieben die Flexi­bi­lität, kurzfristig Personal aufzustocken
  • und bietet vor allem Langzeit­ar­beits­losen und Gering­qualifizierten die Chance, in den Arbeits­markt zu kommen
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