FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Hinweise und Antworten!
- gegründet 1997
- mittelständischer Personaldienstleister
- rund 1.500 Mitarbeitern
- ca. 25 Geschäftsstellen in Deutschland, Österreich und Polen
- inhabergeführt
- Hauptsitz in Fulda (Hessen)
- Unternehmensphilosophie/Leitbild: Zufriedene Mitarbeiter = Zufriedene Kunden
- wird auch Temporär- oder Leiharbeit genannt
- kennzeichnend ist das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitnehmer und Entleihunternehmen
- der Arbeitnehmer ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen gegen Entgelt fest angestellt
- und wird für einen bestimmten Zeitraum in einem Kundenunternehmen tätig
- Arbeitgeber ist also das Zeitarbeitsunternehmen, der Mitarbeiter erbringt seine Leistung aber in dem Unternehmen, das ihn und seine Arbeitskraft benötigt
- Zeitarbeit ist regulären Beschäftigungsverhältnissen rechtlich gleichgestellt
- der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers besteht zwischen ihm und dem Personaldienstleister
- es gibt keinen
- gemeint ist, dass ein Beschäftigter (Leiharbeitnehmer/in) die Arbeitsleistung nicht beim Arbeitgeber (Verleiher), sondern bei einem Dritten (Entleiher) erbringt
- der Arbeitnehmer wird also überlassen
- deshalb heißt das einschlägige Gesetz auch Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- nein!
- Sie sind beim Personaldienstleister fest angestellt
- und bekommen nach Beendigung eines Einsatzes einen neuen Einsatz zugeteilt
- Sie sind regulär angestellt
- und wechseln nur von Zeit zu Zeit das Kundenunternehmen, in dem Sie tätig werden
- Zeitarbeitnehmer sind fest angestellt
- einzige Besonderheit: man ist nicht beim Kundenunternehmen, in dem man tätig wird, angestellt
- der Arbeitsvertrag besteht mit dem Personaldienstleister
- dieser ist also auch der Arbeitgeber
- Arbeitsvermittlung zielt darauf ab, einen Arbeitnehmer auf einen festen Posten bei einem Unternehmen zu vermitteln
- Zeitarbeitnehmer werden in zeitlich begrenzten Einsätzen aktiv
- oftmals führen diese Einsätze zu einer Übernahme im Kundenunternehmen
- selbstverständlich!
- wie alle Beschäftigten sind Zeitarbeitnehmer in der Sozialversicherung angemeldet
- alle Beiträge werden abgeführt
- Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc. gelten wie in jeder anderen Branche auch
- für Zeitarbeit gelten Tarifverträge, die eine faire Entlohnung garantieren
- je nach Branche und Einsatzbereich sind Zuschläge möglich
- das kommt ganz auf den Kunden und dessen Bedürfnisse an
- der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen/Monate umfassen
- je nachdem, ob kurzfristiger Ersatz gesucht wird oder ob z.B. langfristiger Personalbedarf besteht
- auf jeden Fall!
- oftmals werden Zeitarbeitnehmer, die sich während des Einsatzes im Kundenunternehmen bewähren, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen
- man spricht dann vom sogenannten „Klebe-Effekt“
- deshalb sind Arbeitnehmer auf der Suche nach einer Festanstellung in der Zeitarbeit gut aufgehoben
- Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und ein gewisses Maß an Flexibilität
- in der Regel gibt es keine Beschränkungen für Zeitarbeit
- der Personaldienstleister wird Ihnen den Einsatz entsprechend Ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen zuweisen
- deshalb bietet die Zeitarbeit für jeden eine faire Chance auf einen Job
- Zeitarbeit gibt es in sehr vielen Branchen
- der Dienstleistungssektor hatte in den letzten Jahren die größten Zuwächse an Angeboten für Zeitarbeitnehmern
- allerdings gibt es auch Branchen, in denen keine Zeitarbeitnehmer überlassen werden dürfen: z. B.:
- Bauhauptgewerbe (Dachdecker, Fliesenleger, Tiefbauer, etc.)
- sowie Garten- und Landschaftsbau
- ganz klar: nein
- auch hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind in der Zeitarbeit tätig
- beispielsweise IT-Fachleute, Ingenieure und viele weitere Berufe sind bei Personaldienstleistern beschäftigt
- ganz einfach: achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Qualifikationen und ebenso Ihre persönliche Situation im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen
- Sie bekommen einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag
- der u.a. die korrekte Anwendung des entsprechenden Tarifvertrags regelt
- ein weiterer guter Hinweis ist die unbefristete Erlaubnis des Zeitarbeitunternehmens zur Arbeitnehmerüberlassung
- die Zahl der Zeitarbeitnehmer hat sich in den letzten 10 Jahren um mehr als 40 Prozent erhöht
- aktuell sind über eine Million Menschen in Zeitarbeit tätig
- der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung liegt bei 2,8 Prozent
- im Lager- und Postbereich beträgt der Anteil 12 Prozent
- in der Metallbearbeitung liegt der Anteil bei fast 15 Prozent
- Leiharbeit ermöglicht Betrieben die Flexibilität, kurzfristig Personal aufzustocken
- und bietet vor allem Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Chance, in den Arbeitsmarkt zu kommen
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