Arbeits­si­cherheit & Gesundheitsschutz

Walter-Fach-Kraft | Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

Vermeidung von Arbeits­un­fällen und Gesundheitsgefahren

Das Wohl unserer Mitar­beiter liegt uns am Herzen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitar­beiters empfind­liche Störungen im Betriebs­ablauf verursachen.

Die Einhaltung geltender Arbeits- und Gesund­heits­schutz­vor­schriften ist in Ihrem eigenen Interesse. Wir verfügen in diesem Bereich über hoch quali­fi­zierte Mitar­beiter, die Ihnen jederzeit beratend zur Seite stehen. Wir führen für Sie Gefähr­dungs­ana­lysen durch, beurteilen die jeweilige Arbeits­platz­si­tuation und unter­stützen Sie so bei den Maßnahmen, die für die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Mitar­beiter notwendig sind. Unfall­ver­meidung ist unser oberstes Ziel.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Beratung im Bereich der Arbeitssicherheit
  • Beratung im Bereich Betriebs­ärzt­liche Betreuung
  • Beratung im Bereich der arbeits­me­di­zi­ni­schen Vorsorge
  • Beratung im Bereich Gesundheitsschutz
  • Beratung im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung

Ihre Vorteile

  • Rechts­si­cherheit
  • Vermeidung von Presse­mel­dungen bei schweren Unfällen
  • evtl. Reduzierung von Versicherungsprämien
  • Förderung von Sicher­heits­be­wusstsein und Eigen­ver­ant­wortung der Mitarbeiter
  • Arbeits- und Gesund­heits­schutz haben positive Wirkung auf die Zufrie­denheit der Mitarbeiter
  • Die Motivation der Mitar­beiter wird gesteigert, dadurch höhere Arbeits­leistung und bessere Arbeitsergebnisse
  • Befrie­digung des mensch­lichen Grund­be­dürf­nisses nach Gesundheit & Sicherheit
  • Sicherung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit
  • Arbeits­si­cherheit und Gesund­heits­schutz als Qualitätszertifikat
  • gesetz­liche Pflicht für Unter­nehmer zu Arbeits­schutz wird erfüllt
  • Haftungs­risiko als Unter­nehmer wird deutlich gesenkt
  • Problemlose Kontrollen von Berufs­ge­nos­sen­schaft und Gewerbeaufsicht
  • effektiv: Arbeits­schutz rechnet sich, denn jeder Euro, der in betrieb­liche Prävention inves­tiert wird, zahlt sich in der Regel aus
  • keine Regress­zah­lungen nach Unfällen an die Berufsgenossenschaft
  • keine Regress-Leistungen an betroffene Mitar­beiter vom Unternehmen
  • keine Schadens­ersatz oder Schmerzensgeld-Zahlungen
  • keine Rechts­folgen
  • Vermeidung von Ausfall­stunden und somit Folgekosten